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Wappen und Flagge Frömmstedt

Beschlussauszug

In der Sitzung am 17.01.2001, zu der die Mitglieder des Gemeinderates vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde folgendes beraten und beschlossen:

 

Punkt 3.:Beschluss zur Annahme eines Wappens und einer Flagge unter Bezugnahme auf den Wappenentwurf des Herrn Karl-Heinz Fritze, Niederorschel, den 03.01.2001 / Berichterstatter: Eßer   

 

Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage des Beschlusses Nummer 74-13-00-202 vom 18.10.2000, hat Herr Karl Heinz Fritze (beauftragter Heraldiker) die beiliegenden Entwürfe für ein Wappen und eine Flagge für die Gemeinde Frömmstedt erarbeitet. Die Entwürfe sind dem Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar vorgelegt wurden. Mit Datum, 11.12.2000 hat Frau Oberarchivrätin Dagmar Blaha das beiliegende Gutachten zum Wappen- und Fahnenentwurf für die Gemeinde Frömmstedt abgegeben.Dieses Gutachten ist Grundlage für den Annahmebeschluss des Wappen- und Flaggenentwurf durch den Gemeinderat.

Nach § 7 Abs. 1 ThürKO Zitat:

 

(1) Die Gemeinden sind berechtigt, Wappen und Flaggen zu führen, die mit ihrer gemeindlichen Geschichte und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen. Die Änderung bestehender und die Annahme neuer Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der oberen Rechtsaufsichts- behörde.ĽGenehmigung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO liegt es in der Zuständigkeit des Gemeinderates, wegen der Genehmigungs-erfordernis, durch Beschluss das neue Wappen und die neue Flagge unter Bezugnahme auf das Gutachten des Thüringer Hauptstaatsarchiv anzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Annahme eines neuen Gemeindewappens und einer neuen Gemeindefahne unter Bezugnahme folgender Punkte:

1.dem Wappenentwurf des Heraldikers Karl-Heinz Fritze ; Niederorschel, den 3.Januar 2001- mit folgender Wappenbegründung:  Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig 1913 errichtete Findlingspyramide am Kirschberg, welche 1992 durch Beschluss des Kreistages Sömmerda als geologisches Naturdenkmal unter Schutz gestellt wurde, steht mit ihrer Wiedergabe im Mittelpunkt des zukünftigen Gemeindewappens von Frömmstedt. Aus der Etymologie kommt das dargestellte Schwert, welches sich auf die Sage der frommen Ritter von Keppler beruft, die als früheste Besitzer des Dorfes genannt werden.  Der Kelch im Wappenschild weist auf die Bindung und reichen Einkünfte hin, welche die Klöster Capelle, Göllingen und Oldisleben aus Frömmstedt bezogen haben. 1951 führte die Gemeinde bereits einen Kelch im Siegel.(Aus der Geschichte)

 

2.der Blasionierung zitiert aus dem ' Wappen- und Fahnenwurf für die Gemeinde Frömmstedt Hauptstaatsarchiv Weimar; vom 11.12.2000

 

Eine stilisierte Pyramide aus schwarzen unregelmäßigen Steinen, silbern verfugt, vorn ein wachsendes silbernes Schwert, hinten einen silbernen Kelch.

Die Fahne der Gemeinde wurde korrekt aus dem Wappen hergeleitet.

Die Fahne der Gemeinde ist gelb mit blauen Flanken ( 1: 2 : 1 ) und trägt das Gemeindewappen.   

Abstimmungsergebnis

 

 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder  9
 Zahl der Gremiumsmitglieder  7
 Davon Stimmeberechtigt  7
 Persönliche Beteiligung nach § 38  0
 Ja-Stimmen  6
 Nein-Stimmen  0
 Stimmenenthaltungen  1
 Ungültige Stimmen  0

 

 

Beschlussnummer: 91-16-01-202

 

Vollzug in Abt.:I Für die Richtigkeit: Kindelbrück, 2001-02-03          /     Im Auftrag Maik Eßer  Büroleiter Siegel